Der Vertrag von Tordesillas
1494, zwei Jahre nach Kolumbus' erster Fahrt, setzten Spanien und Portugal ihre Namen unter einen Vertrag, der eine Linie über die Weltkarte zog: alles westlich davon an Spanien, alles östlich an Portugal. Besiegelt wurde damit, was der Borgia-Papst Alexander VI. im Jahr zuvor verfügt hatte. Den größten Teil dessen, was ihnen zugesprochen wurde, hatten beide Kronen nie gesehen, und nach den Menschen, die dort lebten, fragte niemand. Als Rechtsprojekt beginnt der moderne Kolonialismus mit diesem Papier. Dass in Brasilien Portugiesisch gesprochen wird und im übrigen Südamerika Spanisch, hängt allein daran, dass Portugals Hälfte die südamerikanische Ausbuchtung noch mit erfasste. Für die Unterhändler spielte indigene Zustimmung schlicht keine Rolle — ein aufschlussreicher Grundzug der iberischen Ansprüche, aber kein über die folgenden vier Jahrhunderte unverändert geltendes Kolonialrecht.
An Tordesillas lässt sich ein Muster ablesen, das sich noch oft wiederholen wird: Europäische Mächte legen ihre Streitigkeiten untereinander bei — über Gebiete, die ihnen nicht gehören. Die Linie lief 370 Leguas westlich der Kapverdischen Inseln, eine Zahl, die von den ursprünglich 100 des Papstes hochgehandelt worden war, ohne Bezug auf irgendeine Geländemarke und ohne dass sich der Längengrad auf See verlässlich hätte bestimmen lassen. Genau daran entzündete sich später der zweite Streit, der um die Molukken auf der Gegenseite der Erde, 1529 in Saragossa beigelegt. Der Rechtsgrund war nicht die Leere des Landes, sondern die päpstliche Schenkung: In der Bulle Inter caetera nahm Alexander VI. für sich in Anspruch, über alle nichtchristlichen Länder zu verfügen, und die beiden Kronen teilten die Gabe schlicht unter sich. Verallgemeinert wurde das erst später, in der Lehre von der terra nullius — Land, auf dem nichtchristliche Völker saßen, gelte als rechtlich leer und stehe christlicher Aneignung offen. Der Salamanca-Theologe Vitoria hielt die Indios sehr wohl für vernunftfähige Eigentümer und fand für die Eroberung dennoch Gründe; Grotius säkularisierte die Lehre zum europäischen Völkerrecht, und bis zur Dekolonisation bildete sie das rechtliche Gerüst der Kolonialreiche. Die ausgeschlossenen Mächte hielten sich ohnehin nicht daran — Frankreichs Franz I. verlangte bekanntlich, „die Klausel in Adams Testament“ zu sehen, die ihn übergehe —, und im 17. Jahrhundert schnitten sich Niederländer und Engländer ihre Reiche unbekümmert selbst zu. Erst das Mabo-Urteil des australischen High Court von 1992 verwarf die Lehre im Common Law und erkannte an, dass die Aborigines den Kontinent die ganze Zeit besessen hatten; in Verfahren um indigene Landtitel wird weltweit weiter darüber gestritten.