Der Westfälische Friede
Der Dreißigjährige Krieg tötete vielleicht ein Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung. Söldnerheere lebten von dem Land, das sie durchquerten — das heißt, sie fraßen es kahl; ganze Landstriche verwilderten zu Wald, und Zeitgenossen berichteten von Dörfern, in denen die Überlebenden zum Kannibalismus übergingen. Bis 1648, nach dreißig Jahren ohne entscheidenden Sieg, waren alle Parteien — Katholiken, Protestanten, Franzosen, Spanier, Schweden, Habsburger — finanziell ausgezehrt und moralisch beschämt. Die Verhandlungen zogen sich fünf Jahre lang in zwei Städten zugleich hin, mit Gesandten, die zwischen beiden pendelten. Die Verträge, im Oktober jenes Jahres in Münster und Osnabrück unterzeichnet, versuchten etwas, das Europa zuvor nicht ernsthaft versucht hatte: die Beziehungen zwischen souveränen Staaten zu regeln, ohne sich auf eine höhere religiöse Autorität zu berufen.
Der Westfälische Friede gilt, nicht ganz fair, als Geburtsstunde des modernen Staatensystems — der westfälischen Souveränität, die in den Lehrbüchern beschworen wird. Tatsächlich formulierte er einige tragende Grundsätze: jeder Fürst bestimmte die Religion seines Gebiets, wobei die Duldung nun neben Lutheranern und Katholiken auch die Calvinisten umfasste; keiner äußeren Macht stand das Recht zu, aus konfessionellen Gründen einzugreifen; die Grenzen der Staaten waren von nun an Grenzen der Zuständigkeit, nicht des Glaubens. Das Verfahren wog dabei ebenso schwer wie der Wortlaut. Münster beherbergte die katholischen und kaiserlichen Parteien, Osnabrück die Protestanten und Schweden, sodass konfessionelle Feinde verhandeln konnten, ohne einen Raum zu teilen; das Ergebnis war der erste wahrhaft multilaterale Kongress, auf dem Dutzende von Delegationen als förmlich Gleiche feilschten und nicht als Bittsteller bei Papst oder Kaiser. Er anerkannte die Unabhängigkeit der Niederländischen Republik und der Schweiz, bestätigte die Gebietsgewinne Schwedens und Frankreichs und gestand den etwa dreihundert deutschen Fürsten nahezu vollständige Autonomie zu — das Recht, eigenständig Bündnisse zu schließen und Krieg zu führen —, was das Heilige Römische Reich für zwei weitere Jahrhunderte aushöhlte, bis Napoleon es 1806 auflöste. Es war ein zutiefst pragmatischer Erschöpfungsfriede, ausgehandelt nicht von Geistlichen, sondern von Juristen und Berufsdiplomaten. Doch die abstrakte Idee, die in ihm kristallisierte — dass es Territorialstaaten gibt, die einander als Gleiche anerkennen, jeder oberster Herr innerhalb seiner eigenen Grenzen —, ist die Grundannahme jeder multilateralen Institution, von der UN-Charta bis zur WTO, und die rechtliche Prämisse des ganzen Begriffs der Nichteinmischung.