Der Westfälische Friede
Der Dreißigjährige Krieg kostete vielleicht ein Drittel der deutschsprachigen Bevölkerung das Leben. Söldnerheere ernährten sich von dem Land, durch das sie zogen, das heißt: Sie fraßen es leer. Ganze Gegenden fielen an den Wald zurück, und Zeitgenossen berichteten von Dörfern, in denen die Überlebenden zum Kannibalismus übergegangen waren. 1648, nach dreißig Jahren ohne Entscheidung, war jede Partei — Katholiken wie Protestanten, Franzosen, Spanier, Schweden, Habsburger — finanziell erschöpft und moralisch beschämt. Fünf Jahre lang wurde in zwei Städten zugleich verhandelt, mit Gesandten, die zwischen beiden hin- und herfuhren. Die Verträge, im Oktober jenes Jahres in Münster und Osnabrück unterzeichnet, versuchten etwas, woran Europa sich ernsthaft noch nie versucht hatte: die Beziehungen souveräner Staaten zu ordnen, ohne eine höhere religiöse Instanz anzurufen.
Erinnert wird der Friedensschluss, etwas ungerecht, als Gründungsakt des modernen Staatensystems — als jene westfälische Souveränität, die in den Lehrbüchern beschworen wird. Tatsächlich formulierte er ein paar tragende Sätze: Jeder Fürst bestimmt das Bekenntnis seines Landes, wobei die Duldung nun neben Lutheranern und Katholiken auch die Calvinisten einschloss; keine auswärtige Macht darf aus konfessionellen Gründen eingreifen; und die Grenzen von Staaten sind fortan Grenzen der Zuständigkeit, nicht des Glaubens. Das Verfahren wog dabei so schwer wie der Wortlaut. In Münster saßen die katholischen und kaiserlichen Parteien, in Osnabrück die Protestanten und die Schweden, damit konfessionelle Gegner verhandeln konnten, ohne einen Saal teilen zu müssen; heraus kam der erste wirklich multilaterale Kongress, auf dem Dutzende Delegationen als förmlich Gleichrangige feilschten und nicht als Bittsteller bei Papst oder Kaiser. Anerkannt wurden die Unabhängigkeit der Niederländischen Republik und der Eidgenossenschaft, bestätigt die Gebietsgewinne Schwedens und Frankreichs; den rund dreihundert deutschen Fürsten stand nunmehr nahezu volle Selbständigkeit zu — das Recht, auf eigene Rechnung Bündnisse zu schließen und Krieg zu führen —, was das Heilige Römische Reich zwei weitere Jahrhunderte lang aushöhlte, bis Napoleon es 1806 auflöste. Ausgehandelt haben das keine Geistlichen, sondern Juristen und Berufsdiplomaten; ein Erschöpfungsfriede durch und durch. Die abstrakte Idee aber, die dabei auskristallisierte — dass es Territorialstaaten gibt, die einander als Gleiche anerkennen und im Innern jeweils oberste Instanz sind —, ist die Betriebsannahme jeder multilateralen Einrichtung von der UN-Charta bis zur WTO und die rechtliche Voraussetzung des ganzen Begriffs der Nichteinmischung.