Holocaust und Shoah
Das NS-Regime begann nicht mit der Vernichtung. Es begann mit dem Staatsangehörigkeitsrecht: Die Nürnberger Gesetze von 1935 nahmen den Juden die deutsche Staatsbürgerschaft. Dann kamen öffentliche Demütigung, Enteignung, Ghettos. Jeder Schritt war ein Verwaltungsakt, jeder Schritt nach den Maßstäben des Regimes legal, jeder Schritt eine kleine Erweiterung dessen, was der deutsche Staat mit Menschen tun durfte, die er nicht länger als richtige Staatsbürger führte. Der Massenmord begann 1941 im besetzten Osten mit den mobilen Erschießungskommandos der Einsatzgruppen; im Dezember folgten in Chełmno die ersten Vergasungen eines Vernichtungslagers. Als die Wannseekonferenz im Januar 1942 Deportation und Mord zwischen den Ministerien abstimmte, lief der Völkermord bereits. Mittleren Beamten erschien er als Frage der Effizienz und der Erfüllung von Vorgaben. Zwei Drittel des europäischen Judentums, sechs Millionen Menschen, wurden ermordet. Sinti und Roma, sowjetische Kriegsgefangene, Menschen mit Behinderungen, homosexuelle Männer und politische Häftlinge starben zu Millionen an ihrer Seite.
Der Holocaust ist keine Verirrung der Moderne. Er gehört zu ihren Möglichkeiten. Nötig waren dafür Eisenbahnen und Fahrpläne, Aktenschränke, Lochkartenmaschinen von IBM, Chemie — das Zyklon B der Gaskammern —, eugenische Theorie, ganz gewöhnliche Polizisten und eine Bevölkerung, die wegsah. Alles davon hatte dasselbe 19. und 20. Jahrhundert hervorgebracht, das auch den Sozialstaat und die öffentliche Universität hervorbrachte. Der Völkermord war nicht das Werk einiger Fanatiker, sondern eine ungeheure Arbeitsteilung: die, die die Gesetze schrieben; die, die die Züge einteilten; die, die die Lager führten; die, die die leer gewordenen Wohnungen erbten. Hannah Arendt, die 1961 den Eichmann-Prozess in Jerusalem verfolgte, nannte das die Banalität des Bösen. Sie sprach Eichmann damit nicht als bloßen Befehlsempfänger frei. Ihre Warnung lautete, dass Karrierismus, Floskeln und die Weigerung zu denken eine gewöhnliche Verwaltung in den Dienst ungeheurer Verbrechen stellen können. Einmalig machte ihn nicht die Grausamkeit, an der die Geschichte keinen Mangel hat, sondern die Verbindung von Vernichtungswillen mit bürokratischer Rationalität und industriellem Maßstab: der Versuch, ein ganzes Volk als Verwaltungsvorgang zu ermorden. Was danach folgte — die Nürnberger Prozesse, die feststellten, dass „Befehlsnotstand“ keine Rechtfertigung ist, die Völkermordkonvention von 1948, die Gründung des Staates Israel, das moderne internationale Menschenrechtsrecht —, war der nachträgliche Versuch, jene moralische und rechtliche Ordnung zu errichten, die ihn hätte verhindern müssen.