Zwischen etwa 1950 und 1980 entwickelte eine Gruppe von Theoretikern rund um das British Committee on the Theory of International Politics — Hedley Bull, Martin Wight, Adam Watson und andere, mehrere an der London School of Economics — eine Zwischenposition zwischen Realismus und liberalem Institutionalismus. Sie nannten sie die Englische Schule, und ihr zentraler Begriff war die internationale Gesellschaft — ein Staatensystem, das genug gemeinsame Interessen, gemeinsame Regeln und gemeinsame Institutionen teilt, um mehr als ein hobbesianischer Dschungel zu sein, aber nicht so geeint, dass es ein Weltstaat wäre. Ihr eigentümliches Temperament war historisch statt formal-modellierend: Sie las das europäische Staatensystem als eine jahrhundertelange Zivilisation, die ihren Mitgliedern allmählich das Zusammenleben beibrachte. Die internationale Gesellschaft steht zwischen Dschungel und Weltstaat — eine halbe Zivilisation.
Der analytische Kniff der Englischen Schule bestand darin, internationale Institutionen ernst zu nehmen, ohne sie zu idealisieren. Bulls The Anarchical Society (1977) argumentiert, dass Staaten auch ohne Weltregierung Ordnung halten, und zwar durch fünf primäre Institutionen: das Mächtegleichgewicht, das Völkerrecht, die Diplomatie, den Krieg als Regulierungsmechanismus und die Großmächte. Diese Institutionen funktionieren unvollkommen, werden häufig verletzt und sind über Jahrhunderte gewachsen — von den ständigen Gesandtschaften des Renaissance-Italien bis zum Kongresssystem nach 1815 —, doch sie bestehen, und sie machen das internationale Leben qualitativ verschieden von blanker Anarchie. Die Schule unterscheidet zwischen pluralistischer internationaler Gesellschaft (Staaten einigen sich nur auf minimale Koexistenzregeln — Souveränität, Nichteinmischung, Diplomatie) und solidaristischer internationaler Gesellschaft (Staaten einigen sich auf substanzielle Werte — Menschenrechte, humanitäre Intervention, gemeinsame Gerechtigkeitsregeln). Das System nach 1945 war überwiegend pluralistisch mit solidaristischen Ansprüchen; seinen Höhepunkt erreichte der Solidarismus in den 1990er Jahren, mit den Ad-hoc-Tribunalen für Ruanda und Jugoslawien und dem Römischen Statut von 1998. Die lange Debatte um humanitäre Intervention, Schutzverantwortung und internationale Strafjustiz ist im Kern eine Auseinandersetzung darüber, wie viel Solidarismus das System trägt, bevor es den Konsens sprengt, der es zusammenhält.
Die gegenwärtige Belastung der regelbasierten internationalen Ordnung lässt sich in den Begriffen der Englischen Schule lesen als Rückzug solidaristischer Verpflichtungen und teilweise Rückkehr zu pluralistischen Minima. Die Wiederkehr der Großmächte — russischer Revisionismus, chinesische Selbstbehauptung, amerikanischer Transaktionalismus — wird von den zugrundeliegenden Institutionen pluralistischer Koexistenz aufgefangen (Souveränität, Diplomatie, Mächtegleichgewicht, der Großmachtklub selbst), während die ehrgeizigere Maschinerie ins Stocken gerät. Ob das solidaristische Projekt der 1990er Jahre — internationale Strafgerichte, R2P, universale Menschenrechte — diese Schrumpfung übersteht oder zu einer regionalen Errungenschaft allein der liberalen Demokratien zusammenschrumpft, gehört zu den wirklich offenen Fragen, theoretisch wie praktisch.